Zum Planfeststellungsverfahren für die „Neue S-Bahn-Strecke S 21, zweiter Bauabschnitt, Berlin Hauptbahnhof (ausschließlich) – Berlin Potsdamer Platz (ausschließlich)“ hat das BSBB eine Einwendung an die ‚Anhörungsbehörde‘ – seit einiger Zeit das Eisenbahn-Bundesamt, das auch als Planfeststellungsbehörde fungiert – gesandt, siehe:
2024-07-18_BSBB-Einwendung_Plafe-S21_2ter-BA.pdf
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